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Honorarkonsulat

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen der uns übertragenen Aufgaben, rund um Ihre Anfragen zur Verfügung.

Im Allgemeinen sind wir als ihr Honorarkonsulate dazu berufen,

-bei der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Empfangsstaat, namentlich auf den Gebieten außenwirtschaftlicher und entwicklungspolitischer Beziehungen, des Verkehrs, der Kultur und der Rechtspflege mitzuwirken.

-Deutschen sowie inländischen juristischen Personen nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand zu gewähren.

 

Zu den uns übertragenen konsularische Aufgaben zählen:

-Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,

-Pass- und Sichtvermerksangelegenheiten,

-Personenstandsangelegenheiten,

-Mitwirkung bei der Erledigung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlaßangelegenheiten,

-Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländische öffentlicher Urkunden,

-Schifffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,

-Erledigung und Übermittlung von Rechtshilfegesuchen,

-Zustellungen,

-Überwachung der Einhaltung von Verträgen.

-die Beurkundung sowie Legalisation ausländischen Urkunden, sowie die Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden.

-Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

-Visaausstellungen

 

Für Anfragen in obigen Sachbereichen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.