Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen der uns übertragenen Aufgaben, rund um Ihre Anfragen zur Verfügung.
Im Allgemeinen sind wir als ihr Honorarkonsulate dazu berufen,
-bei der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Empfangsstaat, namentlich auf den Gebieten außenwirtschaftlicher und entwicklungspolitischer Beziehungen, des Verkehrs, der Kultur und der Rechtspflege mitzuwirken.
-Deutschen sowie inländischen juristischen Personen nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand zu gewähren.
Zu den uns übertragenen konsularische Aufgaben zählen:
-Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,
-Pass- und Sichtvermerksangelegenheiten,
-Personenstandsangelegenheiten,
-Mitwirkung bei der Erledigung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlaßangelegenheiten,
-Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländische öffentlicher Urkunden,
-Schifffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,
-Erledigung und Übermittlung von Rechtshilfegesuchen,
-Zustellungen,
-Überwachung der Einhaltung von Verträgen.
-die Beurkundung sowie Legalisation ausländischen Urkunden, sowie die Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden.
-Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen
-Visaausstellungen
Für Anfragen in obigen Sachbereichen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.