Honorarkonsulat

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen der uns übertragenen Aufgaben, rund um Ihre Anfragen zur Verfügung.

Im Allgemeinen sind wir als ihr Honorarkonsulate dazu berufen,

  • bei der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Empfangsstaat, namentlich auf den Gebieten außenwirtschaftlicher und entwicklungspolitischer Beziehungen, des Verkehrs, der Kultur und der Rechtspflege mitzuwirken.
  • Deutschen sowie inländischen juristischen Personen nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand zu gewähren.

Zu den uns übertragenen konsularische Aufgaben zählen:

  • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,
  • Pass- und Sichtvermerksangelegenheiten,
  • Personenstandsangelegenheiten,
  • Mitwirkung bei der Erledigung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlaßangelegenheiten,
  • Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländische öffentlicher Urkunden,
  • Schifffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,
  • Erledigung und Übermittlung von Rechtshilfegesuchen,
  • Zustellungen,
  • Überwachung der Einhaltung von Verträgen.
  • die Beurkundung sowie Legalisation ausländischen Urkunden, sowie die Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden.
  • Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

Für Anfragen in obigen Sachbereichen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.